Die Toleranzedikte

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Bereits 311 revidierte Konstantin in einem ersten Toleranzedikt, dem Edikt von Serdica (Sofia), die antichristliche Gesetzgebung und erklärte die Christen nur für dann strafbar, wenn sie contra disciplinam handelten. Ohne eine präzise Definition dieses Begriffes beizutragen - und dies blieb aus -, bedeutete dieser Schritt für die christliche Gemeinde keinen Gewinn an Rechtsicherheit und Klarheit.

Im Gegenzug verschärfte Maximinus sogar noch die Verfolgungen, doch starb er bereits 313 nach seiner Niederlage in Adrianopel. Noch in diesem Jahr einigten sich Konstantin d. Gr. und Licinius in Mailand auf ein den Christen entgegenkommendes religionspolitisches Programm und stellten somit faktisch das Christentum den anderen Religionen gleich.

Der oströmische Kaiser Theodosius I. erklärte bereits 380 die christliche Kirche zur Staatskirche. Im Jahre 391 erfolgte explizit das Verbot der Durchführung heidnischer Götterkulte das zur offiziellen Schließung sämtlicher heidnischer Tempel führte; 499 erfolgte - auch für den Westen - die offizielle Erhebung des Christentums zur Staatsreligion.

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