Bereits 311 revidierte
Konstantin in einem ersten Toleranzedikt, dem Edikt von Serdica (Sofia), die antichristliche
Gesetzgebung und erklärte die Christen nur für dann strafbar, wenn sie contra
disciplinam handelten. Ohne eine präzise Definition dieses Begriffes beizutragen
- und dies blieb aus -, bedeutete dieser Schritt für die christliche Gemeinde keinen
Gewinn an Rechtsicherheit und Klarheit.
Im Gegenzug
verschärfte Maximinus sogar noch die Verfolgungen, doch starb er bereits 313 nach seiner
Niederlage in Adrianopel. Noch in diesem Jahr einigten sich Konstantin d. Gr. und Licinius in
Mailand auf ein den Christen entgegenkommendes religionspolitisches Programm und stellten
somit faktisch das Christentum den anderen Religionen gleich.
Der oströmische
Kaiser Theodosius I. erklärte bereits 380 die christliche Kirche zur Staatskirche. Im
Jahre 391 erfolgte explizit das Verbot der Durchführung heidnischer Götterkulte das
zur offiziellen Schließung sämtlicher heidnischer Tempel führte; 499 erfolgte
- auch für den Westen - die offizielle Erhebung des Christentums zur
Staatsreligion.
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